Regeln zu Preisen, Umsatzsteuer, Zahlungsarten, Projektphasen, Rechnungen, wiederkehrender Abrechnung und Zahlungsverzug.
Es gelten die im Checkout, Kundenbereich, Angebot oder in der Rechnung ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies klar kenntlich gemacht ist.
Maßgeblich ist stets die Preis- und Leistungsübersicht unmittelbar vor Abgabe der Bestellung beziehungsweise die individuell bestätigte Vereinbarung.
Einmalige Entgelte können insbesondere für Einrichtung, Projektstart, Migration, zusätzliche Unterseiten, Integrationen, Sonderleistungen oder individuelle Projektarbeiten anfallen. Wiederkehrende Entgelte können insbesondere für Hosting, E-Mail, Betrieb, Wartung, Servicepakete, Kundenbereich, technische Verwaltung oder laufende Zusatzleistungen anfallen.
Der monatliche Paketbeitrag wird zusätzlich zu einmaligen Projekt- oder Einrichtungskosten berechnet, soweit dies im Checkout oder Angebot ausgewiesen ist.
Soweit eine Testphase, ein Gutschein oder ein Rabatt angeboten wird, werden Dauer, Umfang und spätere Kosten vor Vertragsschluss transparent angezeigt. Nach Ablauf einer Testphase beginnt die reguläre kostenpflichtige Laufzeit nur nach Maßgabe der im Checkout dargestellten Bedingungen.
Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden im Checkout angezeigt. Je nach Leistung und Kundengruppe können insbesondere Überweisung, PayPal, SEPA-Lastschrift oder weitere Zahlungsdienste angeboten werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Zahlungsdiensten gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Bei PayPal oder automatisierten Zahlungen können Abbuchungen erst nach der erforderlichen Autorisierung und nach den im Checkout beschriebenen Freigaben erfolgen.
Bei Zukunftsweb-Projektleistungen kann ein 25/50/25-Zahlungsplan vereinbart werden. Die Startphase in Höhe von 25 % der einmaligen Einrichtungskosten wird erst nach interner Projektfreigabe fällig. Die weiteren 50 % werden nach entsprechendem Projektfortschritt beziehungsweise Fortschrittsfreigabe fällig. Die letzten 25 % werden nach Abschluss beziehungsweise Abschlussfreigabe fällig.
Die Umsetzung startet nicht automatisch mit Absenden der Bestellung. Sie beginnt erst nach interner Freigabe und nach Erfüllung der im Checkout genannten Startvoraussetzungen, insbesondere nach bestätigter Startzahlung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt oder per E-Mail übermittelt. Bei Überweisung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung oder im Checkout genannten Zahlungsfrist zu zahlen. Ist keine besondere Frist angegeben, gilt die gesetzliche Fälligkeit.
Bei Projektphasen wird die jeweilige Rechnung erst nach dem vereinbarten Auslöser erstellt, etwa nach Projektfreigabe, Fortschrittsfreigabe oder Abschluss.
Wiederkehrende Leistungen werden entsprechend dem gewählten Abrechnungsintervall berechnet. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung richten sich nach Tarif, Checkout, Kundenbereich oder individueller Vereinbarung.
Verbraucher können online abgeschlossene entgeltliche Dauerschuldverhältnisse über die gesetzlich vorgesehene Kündigungsmöglichkeit auf der Website beziehungsweise im Kundenbereich kündigen, soweit eine solche Pflicht gesetzlich besteht.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugsfolgen eintreten. Internethafen kann Zahlungserinnerungen versenden und erforderliche Wiederholungsversuche bei automatisierten Zahlungen vornehmen. Entstehen Rücklastschrift-, Zahlungsdienstleister- oder Bankgebühren aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang weiterberechnet werden.
Eine Einschränkung oder Sperrung wesentlicher Dienste wegen Zahlungsverzugs erfolgt grundsätzlich erst nach angemessener Vorankündigung. Bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch, Gefahr im Verzug oder gesetzlichen beziehungsweise behördlichen Gründen kann eine sofortige Maßnahme erforderlich sein.
Bei freigabepflichtigen Projektleistungen ist eine kostenfreie Stornierung bis zur internen Freigabe möglich. Nach Projektstart gelten die in den AGB beschriebenen Regeln zur Projektkündigung und zum pauschalierten Aufwendungs- und Vergütungsersatz. Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
Stand: 28.05.2026 · Dokumentversion: IH-ZAHLUNG-2026-05-28
Für individuelle Rückfragen finden Sie Hilfe im Support-Center oder erreichen Sie das Team per E-Mail.